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Beitragsordnung

Beitragsordnung

Aufgrund des 5 Absatz 3 der der Vereinssatzung des FanRat e.V. i.d.F. vom 16.01.2009 erlässt der FanRat e.V. folgende Mitgliedsbeitragsordnung:

1. Beitragspflicht
2. Beitragshöhe
3. Fälligkeit
4. Mitgliedsausweise
5. In-Kraft-Treten

Beitragsordnung


Aufgrund des 5 Absatz 3 der der Vereinssatzung des FanRat e.V. i.d.F. vom 16.01.2009 erlässt der FanRat e.V. folgende Mitgliedsbeitragsordnung:


1. Beitragspflicht


(1) Beitragspflichtig ist grundsätzlich jedes Mitglied des FanRat e.V. unabhängig von der Volljährigkeit.
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


2. Beitragshöhe


Die Höhe der Beiträge sind auf der jährlich stattfinden Mitgliederversammlung von dieser mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Sie gelten rückwirkend zum 01.Januar des Jahres, in dem der Beschluss gefasst wird. Trifft die Mitgliederversammlung keinen Beschluss zur Beitragshöhe gilt die zuvor beschlossene Beitragshöhe unverändert fort.


3. Fälligkeit


Beiträge sind für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Sie werden nach der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung fällig und sind bis zum 30.06. des laufenden Jahres zu entrichten.


4. Mitgliedsausweise


Mitgliedsausweise werden jährlich lediglich an die Mitglieder ausgegeben, die im laufenden Kalenderjahr ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben. Sie werden vom FanRat nach dem 01.07. des laufenden Jahres ausgegeben und bleiben bis zum 30.06. des Folgejahres gültig.


5. In-Kraft-Treten


Diese Ordnung tritt zum 17.01.2009 in Kraft.