Protokoll Fanausschuss 21.07.2021
Protokoll der Sitzung des Fanausschusses des 1.FC Magdeburg
am 21.07.2021 im Fanprojekt Magdeburg
Anwesende:
Vertreter des Vereins 1. FC Magdeburg und dessen Spielbetriebsgesellschaft (im Weiteren zusammen Verein genannt), dem Fanprojekt, der Fanhilfe Magdeburg e.V., von Block U, von Fanclubs und vom FanRat e.V.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Auswertung Protokoll Fanausschuss vom 06.08.2020
3. Zuschauerregelung zur neuen Saison unter den aktuellen Bedingungen
4. Sonstiges
1. Begrüßung
Ein Vertreter des FanRat e.V. begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich für ihr Erscheinen.
2. Auswertung Protokoll Fanausschuss vom 06.08.2020
• Zuschauerregelung zur neuen Saison unter den aktuellen Bedingungen
- Bis zu Saisonbeginn waren Teile des seinerzeit vorgestellten Konzepts bereits wieder überholt.
- Es gab insgesamt nur fünf Heimpflichtspiele mit Zuschauern, zu denen das Konzept bzw. die zugelassene Zuschauerkapazität aufgrund behördlicher Vorgaben jeweils angepasst werden mussten. Gästefans waren nicht zugelassen und die Nutzung der Stehplatztribünen nur zu zwei Spielen und nur mit geringer Anzahl von Zuschauern erlaubt.
- Von den erhobenen Daten der Stadionbesucher wurden keine durch die Polizei oder andere Behörden abgefragt.
- Den Dauerkartenbesitzern der Saison 2019/2020 wurde zur Saison 2021/22 das garantierte Vorkaufsrecht wieder eingeräumt.
- Die Fanvertreter äußerten keine Kritik am Umgang des Vereins hinsichtlich der Umsetzung des Konzepts bzw. der vorgenommenen Anpassungen.
• Stand Stadionumbau
- Zur Nutzung der neuen Parkplätze am Gübser Weg gibt es, aufgrund fehlender Erfahrungen aus der vergangenen Saison, noch keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Einlasskonzept für die Gäste.
3. Zuschauerregelung zur neuen Saison unter den aktuellen Bedingungen
Der Verein stellte das aktuelle Hygienekonzept zur Zuschauerregelung vor. Dabei wurde erklärt, dass es sich hierbei um ein aktuell gültiges Konzept handelt. Das Konzept bildet die momentan gültigen Vorgaben am Standort ab, hat das Ziel praktikable Vorgaben im Rahmen der gültigen Verordnung zu machen und bezieht die in der Vorsaison gemachten Erfahrungen mit ein. Es wurde mit den zuständigen Behörden bereits abgestimmt. Zukünftige Änderungen aufgrund geänderter Faktenlagen sind natürlich nicht auszuschließen.
Wesentliche Vorgaben aus der Vorordnung waren:
a) Insgesamt < 25.000 Zuschauer oder aber maximal die halbe Stadionkapazität
b) Zugang nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (GGG)
c) Maskenpflicht auf allen Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen
d) Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung
Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte des Konzepts kurz erläutert:
zu a) Die halbe Stadionkapazität (auf Grundlage des offiziellen Fassungsvermögens) beträgt ca. 15.000 Zuschauer. Diese werden wie folgt aufgeteilt:
6.000 Stehplätze (Blöcke 1-7 und 14) und 9.000 Sitzplätze (Blöcke 8-13, 15-24) und 1.500 davon (10% der zugelassenen Stadionkapazität) werden dem Gastverein zur Verfügung gestellt.
zu b) Geimpfte sind Personen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, der älter als 14 Tage ist
(Beispiel 1. Heimspiel am 31.07.2021 – letzte Impfung bis einschließlich 16.07.2021)
Genese sind Personen, die einen positiven Test (Genesenennachweis), nicht älter als 6 Monate und nicht jünger als 28 Tage vorweisen können.
(Beispiel Spiel am 31.07.21 – Positiver Test zwischen dem 31.01. und dem 03.07.2021)
Getestete sind Personen, die einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden, bezogen auf das Spielende, sein darf.
(Beispiel Spielbeginn um 14.00 Uhr - Negativer Test nach 16.00 Uhr des Vortags) Zugelassen sind sowohl PCR- als auch PoC-Antigen-Schnelltests. Es wird empfohlen, die Testbestätigungen in digitaler Form vorzuhalten. Es wird keine spezielle App zur Nutzung vorgeschrieben. Testbestätigungen in Papierform sind ebenfalls zugelassen, müssen jedoch vom Aussteller gestempelt und unterschrieben sein. Jeder Besucher muss mit einem Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Schülerausweis) seine Identität nachweisen können.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von den GGG-Regelungen ausgenommen. Das Alter muss ggf. jedoch nachgewiesen werden können.
zu c) Auf allen Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen und im Innenraum ist ein medizinischer Mund-Nasen- Schutz (MUN) zu tragen. Vereinfacht bedeutet dies, überall außer am persönlichen Platz gilt Maskenpflicht. Als MUN gelten mehrlagige Einwegmasken (sogenannte OP-Masken) sowie FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken.
Handdesinfektionsmittel werden örtlich bereitgestellt, das Mitbringen persönlicher Desinfektionsmittel (in kleinen Dosen) ist erlaubt.
Auf den Rängen wird eine bestmögliche Verteilung angestrebt. Dies gilt vor allem auf den Stehtribünen.
Es wird am Stadion eine Teststation geben, die am Spieltag bereits vormittags mit dem Testen beginnen wird. Die Kapazität ist jedoch beschränkt, es wird daher dringend empfohlen, sich bereits vor (am Wohnort) oder bei der Anreise (im Stadtgebiet) testen zu lassen oder aber rechtzeitig zu erscheinen.
zu d) Die Kontaktverfolgung wird durch die Personalisierung der Tickets gewährleistet.
Tickets (Dauer- und Tageskarten) gibt es nur online, beim Kauf werden alle relevanten Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer). erfasst und die ATGB’s sind anzuerkennen. Die erfassten Daten dienen ausschließlich einer möglichen Rückverfolgung und werden nur bei Bedarf und nur dem Gesundheitsamt übergeben.
Beim Einlassen erfolgt durch das Abscannen der Tickets die Registrierung als Zugang zur Veranstaltung.
Gekaufte Tickets können weitergegeben werden. Der Abgebende muss in einem solchen Fall bei Bedarf die Kontaktdaten desjenigen angeben, der an seiner Stelle das Spiel besucht hat.
Weitere Punkte, die sich aus dem Konzept ergeben, sind:
• Die Tickethäuschen zum Aufwerten von Karten, Abholen von Schiedsrichterkarten etc. werden geöffnet, es wird aber keine Tageskassen geben.
• Es gelten die üblichen Stadionöffnungszeiten vor und nach dem Spiel.
• Es wird keine Sektorentrennung geben.
• Alkoholausschank ist nicht beschränkt.
• Es gibt bis auf weiteres nur Tagesarbeitskarten, keine Dauerarbeitskarten.
• Die FanRat-Bude und die Block U-Hütte können betrieben werden, ebenso die mobilen Stände vom FanRat und der Fanhilfe. Die Tombola vom FanRat darf veranstaltet werden.
• Es gelten die üblichen Abstandsregeln, Menschenansammlungen sind zu vermeiden.
Gäste werden grundsätzlich zugelassen. Sie erhalten bis zu 10% der erlaubten Kapazität. Es gilt folgendes Prozedere:
• Gastverein bestellt ein Kontingent an Karten und verkauft die Karten selbstständig.
• Der Gastverein ist für die Kontaktverfolgung verantwortlich. Er muss die erforderlichen Daten erfassen und verwalten. Der Gastverein übermittelt dem zuständigen Gesundheitsamt im Bedarfsfall die Daten. Dies muss der Gastverein schriftlich bestätigen, sonst erhält er keine Karten.
• Nicht verkaufte Karten muss er bis zu einem bestimmten Termin zurücksenden, diese Karten werden dann dem Heimkontingent gutgeschrieben.
• Es wird keine Tageskassen für Gäste geben.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die zu vergebende Anzahl an Eintrittskarten im Laufe der Saison so verringert, dass sie die Zahl der verkauften Dauerkarten unterschreitet. Genaue Regelungen hierfür wurden noch nicht festgelegt. Grundsätzlich ist dann aber eine Verfahrensweise wie im vorjährigen Konzept (Verkauf von Tageskarten nur an Dauerkartenbesitzer nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip, anteilige Rückzahlung etc.) vorgesehen.
Abschließend wurde vom Verein darauf hingewiesen, dass es sich um Konzept ‚nah an der Normalität‘ handelt und dies nur funktioniert, wenn die Zuschauer es durch ein entsprechend angepasstes Verhalten auch unterstützen. Die zuständigen Behörden werden das Verhalten der Zuschauer beobachten. Aufgrund von Schlussfolgerungen aus diesen Beobachtungen oder auch aufgrund sich verändernder Verordnungen oder Gesetze kann es erforderlich werden, dass Konzept ggf. zu verändern.
Von den Fanvertretern wurde das Konzept als solches grundsätzlich anerkannt und akzeptiert.
Hinsichtlich des Umgangs mit den erhobenen Daten wurde jedoch ein sorgsamer Umgang mit diesen angemahnt. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Forderungen erhoben:
• die erhobenen Daten sollen nicht der Polizei ausgehändigt werden
• für den Fall, dass die Daten doch übergeben werden müssen, sollen nicht alle Datensätze, sondern nur die unbedingt erforderlichen ausgehändigt werden
• die Betroffenen sind vom Verein unaufgefordert über den Sachverhalt zu informieren (wer hat wann was für eine Auskunft auf welcher Grundlage erhalten)
Es wurde vereinbart, dass hierzu ggf. eine weitere Abstimmung in kleinerem Kreis (Verein und Fanhilfe) erfolgen wird. Die Fanvertreter empfahlen dem Verein zudem, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen.
Alle Einschränkungen des gewohnten Stadionerlebnisses, die durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie ergriffen werden, dürfen nur temporäre Maßnahmen sein. Darauf wurde seitens der Fanvertreter noch einmal deutlich hingewiesen. Dies wurde vom Verein auch wieder zugesagt.
4. Sonstiges
Ausbau 'Käfig' (Platz 2 NLZ)
Hierzu gibt es keinen neuen Sachstand.
Neue Kameras im Umlauf des Stadions
Am 29. März 2021 informierte Nico Kannenberg (Geschäftsführer „PSK Sicherheit GmbH & Co. KG“) Vertreter von Block U, der Fanhilfe sowie das Aufsichtsratsmitglied Matthias Niedung über neue Überwachungstechnik am Stadion. Zum Einsatz kommen neuerdings ca. 30 hochauflösende 8K-Kameras im äußeren Umlauf sowie 4 Wärmebildkameras im Innenraum. Begründet wurde diese Maßnahme mit gestiegenen Anforderungen an den Objektschutz durch den Eigentümer, die MVGM. Zuletzt sei es vermehrt zu Vandalismus, Sachbeschädigung und Einbrüchen außerhalb der Spieltage gekommen.
Die Vertreter der Fanszene äußerten deutlich ihre Bedenken und nahmen diese Informationen zur Kenntnis. Im Rahmen des Fanausschusses wurde nun die Vertreter des 1. FC Magdeburg um ihre Einschätzung gebeten. Diese teilten mit, dass sie einen Teil der Bedenken teilen, wenngleich auch vor einem anderen Hintergrund (z.B. weil die Sicherheitsfirma für die Objektüberwachung eine andere ist als die an Spieltagen zuständige). Seitens PSK wurde dem 1. FCM schriftlich zugesagt, dass die Überwachungstechnik im Rahmen des Mietzeitraums (der Spieltag selbst zzgl. einiger Stunden davor und danach) deaktiviert sei und keine Aufzeichnungen erfolgen. Somit hätten auch Ermittlungsbehörden keinen Zugriff auf die neue Technik.
Weiter wurden keine wesentlichen Punkte besprochen.